"Wahrung des Rechtes ist eines Herrschers erste Obliegenheit. Über alles soll ihm seiner Völker Wohlfahrt gehen. Ihres Gedeihens oder Behagens Mehrer oder auch Begründer hat er zu sein. Der Herrscher, weit entfernt, der unumschränkte Gebieter über seine Untertanen zu sein, ist nur der erste Diener, das Werkzeug ihres Glückes."
Kronprinz Friedrich 1737